like!

Hier sind Fragen, Kritik oder Sonstiges willkommen.



Ich freue mich auch über jeden Eintrag in mein Gästebuch! Aber auch hier gibt es Regeln, wir sind ja schließlich in Deutschland.

Jeder kann hier seine Meinung oder Kritik reinschreiben. Wer beleidigend gegen mich oder Dritte schreibt wird jedoch gnadenlos aussortiert. Versteckte Werbung sollte auch nicht rein, für den erlaubten link zu einer anderen Homepage bitte den dazu vorgesehenen Platz nutzen. Links zu pornographischen- oder rechtsradikalen Seiten werden sofort gelöscht. Das Gästebuch wird regelmäßig kontrolliert.  Jetzt aber ran an Speck!

drumbasser, April 2007



 

Baustelle belesen verboten!      

KLEINGEDRUCKTES zur eigenen Homepage

Müssen Sie auf Ihrer privaten Homepage Ihre Adresse angeben? Sind Sie für Inhalte verantwortlich, auf die Sie per Link hinweisen? Hier lesen Sie, wie eine rechtssichere Homepage aussieht.

Sie haben eine Homepage ins Netz gestellt, ohne Ihren Namen und Ihre Adresse auf der Seite anzugeben. Diese Daten sind die Anbieterkennzeichnung, die laut Mediendienstestaatsvertrag und Teledienstegesetz vorgeschrieben ist (www.internetrecht-rostock.de/gesetze.html). Viele Provider weisen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls auf die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung hin. Welche Angaben müssen Sie wann machen?

Wenn Sie eine Homepage mit rein privaten Inhalten ins Web stellen, können Sie auf die Anbieterkennzeichnung bzw. ein Impressum verzichten. Sobald Sie jedoch beispielsweise Werbebanner einbinden, könnte das als Geschäftstätigkeit ausgelegt werden. Dann sollten Sie diese Angaben machen.

Eine Anbieterkennung ist auf jeden Fall erforderlich, wenn Sie geschäftsmäßig einen Teledienst betreiben (§6 Teledienstegesetz). Darunter fallen beispielsweise Online-Shops oder Datendienste. Die Anbieterkennung muss dann Ihren Namen, Ihre Anschrift sowie eine Telefonnummer im Festnetz und eine Mail-Adresse enthalten. Eine fehlende oder falsche Anbieterkennzeichnung könnte gemäß §12 Teledienstegesetz mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Betreiben Sie auf Ihrer Homepage beispielsweise einen Weblog, gilt die Impressumspflicht für Mediendienste gem. §10 Mediendienstestaatsvertrag. In dem Fall reicht es, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift veröffentlichen.

Gehört die Homepage mehreren Personen oder einer Gruppe, beispielsweise einem Verein, müssen Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten genannt werden. Erscheinen auf der Homepage regelmäßig Beiträge ähnlich wie in einer Zeitung, muss für diese Inhalte ein Verantwortlicher mit Name und Adresse genannt werden.

Disclaimer: Verlinken und distanzieren - trotzdem haftbar

Zu den Legenden des Internets gehört es, dass Sie auf Ihrer Homepage Links unterbringen, sich aber durch einen Hinweis von den Inhalten dieser Seiten distanzieren können. Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 12.05.1998 (Aktenzeichen 312 O 85/98) festgestellt, dass eine solche Distanzierung nicht ausreicht.

Ein Homepage-Betreiber hatte durch einen Link auf eine Seite mit beleidigenden Inhalten hingewiesen, sich jedoch gleichzeitig vom Inhalt der Seite distanziert.

Disclaimer entlasten den Homepage-Betreiber nicht. Sie sind zwar zunächst nur für die Inhalte verantwortlich, die sie bereitstellen. Sollten sie jedoch auf rechtswidrige Inhalte verweisen und sich herausstellen, dass sie diese gekannt haben, sind sie haftbar. Wenn Sie auf Ihrer Website beispielsweise Links setzen, die sich wie eine Empfehlung lesen, sollten Sie die Inhalte dieser Sites besser öfter kontrollieren. Der Inhalt einer Site könnte sich ja nach der Verlinkung auch geändert haben.

Sie sind jedoch nicht zur Überprüfung verpflichtet. Und Sie dürfen auf andere Seiten verlinken, ohne den Betreiber dieser Seiten nach einer Genehmigung zu fragen.

Quelle: PC Welt Januar 2006

 


 

Noch Fragen???   

drumbasser@web.de

* Frank Ritzenthaler * Schliengener Straße 18 * 79379 Müllheim *

                        www.drumbasser.de